EXTERNER KI-BEAUFTRAGTER

Ihr externer KI-Beauftragter

Wir sorgen dafür, dass der Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen den Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI Act) entspricht – von der Risikoeinstufung bis zur Schulung Ihres Teams.

Konzentrierte Arbeit an Dokumentation und KI-Prozessen
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Was ist die EU-KI-Verordnung (AI Act)?

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, kurz KI-VO oder AI Act) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI-Systemen. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, gestaffelt bis 2027 zu risikobasierten Pflichten – von Transparenzanforderungen bis zu umfassenden Konformitätsprüfungen bei Hochrisiko-Systemen.

Kein Nice-to-have, sondern Pflicht mit Folgen

Wer das Thema aufschiebt, riskiert mehr als nur ein schlechtes Gewissen.

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Neue EU-weite Pflicht

Die EU-KI-Verordnung (AI Act) ist seit August 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen stufenweise – seit Februar 2025 müssen Mitarbeitende, die KI-Systeme nutzen, nachweislich über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-VO).

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Betrifft mehr Unternehmen als gedacht

Wer KI-Tools einsetzt – auch Standardanwendungen wie ChatGPT, KI-gestützte Textgeneratoren oder Chatbots – fällt bereits als „Betreiber“ unter die Verordnung, nicht nur Unternehmen, die eigene KI entwickeln.

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Hohe Bußgelder

Verstöße gegen die KI-Verordnung können je nach Schwere mit Bußgeldern von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – bei kleineren Unternehmen gelten anteilig niedrigere, aber weiterhin spürbare Höchstgrenzen.

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Risikoeinstufung entscheidet über Pflichten

Je nach Risikoklasse eines KI-Systems (unzulässig, hochriskant, begrenztes Risiko, minimal) gelten unterschiedliche Anforderungen – eine fachkundige Einschätzung ist notwendig.

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Wettbewerbsvorteil

Nachweisbar verantwortungsvoller KI-Einsatz schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und im öffentlichen Vergabewesen, wo KI-Compliance zunehmend zum Ausschreibungskriterium wird.

Wer ist von der EU-KI-Verordnung betroffen?

Die KI-Verordnung unterscheidet mehrere Rollen – die meisten Unternehmen sind als „Betreiber“ betroffen, nicht nur Entwickler von KI-Systemen:

  • Anbieter: Unternehmen, die ein KI-System entwickeln und in der EU in Verkehr bringen.
  • Betreiber (Deployer): Unternehmen, die ein KI-System in eigener Verantwortung nutzen – das betrifft bereits den Einsatz von ChatGPT, Copilot & Co. im Arbeitsalltag.
  • Einführer & Händler: Unternehmen, die KI-Systeme aus Drittstaaten in die EU einführen oder vertreiben.
  • Betroffen sind Unternehmen jeder Größe – die konkreten Pflichten hängen von Rolle und Risikoklasse des eingesetzten Systems ab.

Schon die Nutzung von KI-gestützten Standardtools im Arbeitsalltag löst Pflichten aus, allen voran den Nachweis ausreichender KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden (Art. 4 KI-VO). Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Ihrer eingesetzten Tools betroffen sind.

Die vier Risikoklassen der EU-KI-Verordnung

Verboten seit Februar 2025

Unzulässiges Risiko

Social Scoring, manipulative Beeinflussung, biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen) und weitere Praktiken sind vollständig untersagt.

Strenge Auflagen

Hohes Risiko

KI in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritischer Infrastruktur oder Medizinprodukten – umfassende Dokumentations-, Prüf- und Meldepflichten.

Transparenzpflichten

Begrenztes Risiko

Chatbots, Deepfakes und ähnliche Systeme müssen als KI erkennbar gemacht werden – der Nutzer muss wissen, dass er mit einer KI interagiert bzw. KI-generierte Inhalte vor sich hat.

Keine besonderen Pflichten

Minimales Risiko

Die meisten heute eingesetzten KI-Anwendungen (z. B. Spamfilter, Empfehlungssysteme) – freiwillige Verhaltenskodizes werden empfohlen.

Zeitplan: Wichtige Fristen der EU-KI-Verordnung

Aug 2024

Die EU-KI-Verordnung tritt in Kraft.

Feb 2025

Verbotene KI-Praktiken sind untersagt; Nachweispflicht für KI-Kompetenz der Mitarbeitenden (Art. 4 KI-VO) startet.

Aug 2025

Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) treten in Kraft.

Aug 2026

Die Verordnung gilt vollumfänglich, inklusive der Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme.

Aug 2027

Übergangsfristen für KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist, laufen aus.

Das übernehmen wir für Sie

Ein fester Ansprechpartner, keine Vollzeitstelle in Ihrem Unternehmen.

  • Risikoeinstufung eingesetzter und geplanter KI-Systeme nach EU-KI-Verordnung
  • Aufbau eines KI-Registers / Inventars aller eingesetzten KI-Anwendungen
  • Entwicklung von KI-Richtlinien und Freigabeprozessen für Ihr Unternehmen
  • Schulungen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO für Ihr Team
  • Bewertung neuer KI-Tools vor der Einführung
  • Laufende Beobachtung neuer KI-Anwendungen im Betrieb
  • Abstimmung mit Ihrem Datenschutzkonzept – DSGVO und KI-VO greifen ineinander
  • Ansprechpartner bei Audits, Rückfragen und Kontrollen

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären unverbindlich Ihren Bedarf – und ob eine Bestellung für Sie gesetzlich nötig oder sinnvoll ist.

02

Bestandsaufnahme

Wir analysieren Ihre aktuellen Datenschutz- und KI-Prozesse und zeigen konkreten Handlungsbedarf auf.

03

Bestellung & Umsetzung

Offizielle Bestellung als externer Datenschutz- bzw. KI-Beauftragter, inklusive notwendiger Dokumentation.

04

Laufende Betreuung

Regelmäßige Updates, Schulungen und ein fester Ansprechpartner bei Fragen oder im Ernstfall.

Fragen zum Externer KI-Beauftragter

Was macht ein KI-Beauftragter und brauche ich einen?

Die EU-KI-Verordnung verlangt von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, unter anderem den Nachweis von KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) sowie eine Risikoeinstufung eingesetzter Systeme. Ein KI-Beauftragter sorgt dafür, dass diese Anforderungen erfüllt werden.

Gilt die KI-Verordnung auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?

Ja. Schon die Nutzung von KI-gestützten Standardtools macht Ihr Unternehmen zum „Betreiber“ im Sinne der Verordnung – mit Pflichten wie dem Nachweis ausreichender KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?

Anbieter entwickeln und bringen ein KI-System in Verkehr, Betreiber setzen ein bereits vorhandenes KI-System in eigener Verantwortung ein. Die meisten Unternehmen sind Betreiber – mit eigenen, meist geringeren, aber dennoch verbindlichen Pflichten.

Warum ein externer statt ein interner KI-Beauftragter?

Kein Interessenkonflikt, sofort einsatzbereite Expertise und keine zusätzliche Vollzeitstelle in Ihrem Unternehmen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist das oft die wirtschaftlichere Lösung.

Was kostet die Betreuung durch Regul8?

Das richtet sich nach Größe und Umfang der bei Ihnen eingesetzten KI-Systeme. Im kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles, transparentes Angebot – ganz ohne Verpflichtung.

Wie hängen KI-Verordnung und DSGVO zusammen?

Beide Regelwerke greifen ineinander: Viele KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten, sodass DSGVO-Anforderungen (z. B. Datenschutz-Folgenabschätzung) zusätzlich zu den Pflichten der KI-Verordnung gelten. Wir stimmen beide Bereiche für Sie aufeinander ab.

Wie schnell kann es losgehen?

Nach dem Erstgespräch und der Bestandsaufnahme Ihrer eingesetzten KI-Systeme kann die Betreuung meist innerhalb weniger Wochen starten.

Bereit für Compliance ohne Kopfschmerzen?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und welche Bestellung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist – unverbindlich und auf den Punkt.