EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Wir übernehmen die offizielle Bestellung als Datenschutzbeauftragter (DSB) für Ihr Unternehmen und sorgen dafür, dass Sie die DSGVO im Alltag sicher einhalten – ohne dass Sie sich selbst in die Paragraphen einarbeiten müssen.

Vertragsunterzeichnung bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
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Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt EU-weit einheitlich, wie personenbezogene Daten von Unternehmen und Behörden verarbeitet werden dürfen. Sie gilt seit Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und betrifft praktisch jedes Unternehmen, das Kunden-, Mitarbeiter- oder Interessentendaten verarbeitet – vom Newsletter-Tool bis zur Kundenkartei.

Kein Nice-to-have, sondern Pflicht mit Folgen

Wer das Thema aufschiebt, riskiert mehr als nur ein schlechtes Gewissen.

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Gesetzliche Pflicht

Nach Art. 37 DSGVO müssen Unternehmen ab 20 Beschäftigten mit regelmäßiger automatisierter Datenverarbeitung einen Datenschutzbeauftragten bestellen – auch kleinere Unternehmen bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten.

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Empfindliche Bußgelder

Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – auch das Fehlen eines Pflicht-Datenschutzbeauftragten selbst ist bußgeldbewehrt.

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Haftungsrisiko für die Geschäftsführung

Ohne klare Zuständigkeit für Datenschutz trägt am Ende die Geschäftsführung persönlich das Risiko bei Verstößen, Datenpannen oder Kundenbeschwerden.

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Vertrauen bei Kunden & Partnern

Ein bestellter Datenschutzbeauftragter signalisiert Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen ernst genommen wird.

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Meldepflicht bei Datenpannen

Datenschutzverletzungen müssen binnen 72 Stunden bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden – ohne festen Ansprechpartner wird diese Frist im Ernstfall schnell zum Problem.

Wer ist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet?

Ob für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Pflicht besteht, richtet sich nach § 38 BDSG i. V. m. Art. 37 DSGVO. Mindestens einer der folgenden Punkte muss zutreffen:

  • In der Regel mindestens 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
  • Die Kerntätigkeit besteht in einer umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen (z. B. Tracking, Profiling, Videoüberwachung).
  • Die Kerntätigkeit umfasst die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheits-, biometrische oder strafrechtliche Daten).
  • Es handelt sich um eine öffentliche Stelle (mit Ausnahme von Gerichten in ihrer justiziellen Tätigkeit).

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine freiwillige Bestellung sinnvoll sein – etwa um Haftungsrisiken zu reduzieren oder Kunden und Partnern gegenüber Datenschutz-Kompetenz nachzuweisen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und in welcher Form eine Bestellung für Sie in Frage kommt.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO

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Unterrichtung & Beratung

Beratung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden zu allen Fragen des Datenschutzes.

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Überwachung der Einhaltung

Kontrolle der Einhaltung von DSGVO, BDSG und weiteren Datenschutzvorschriften sowie interner Richtlinien.

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Datenschutz-Folgenabschätzung

Beratung und Überwachung bei Verfahren mit hohem Risiko für die Rechte Betroffener.

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Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Anlaufstelle für die zuständige Aufsichtsbehörde in allen datenschutzrelevanten Fragen.

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Anlaufstelle für Betroffene

Ansprechpartner für Kunden, Mitarbeitende und Dritte bei Fragen zur Verarbeitung ihrer Daten.

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Sensibilisierung & Schulung

Schulung der mit der Verarbeitung betrauten Mitarbeitenden.

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Kein Interessenkonflikt mit der eigenen Geschäftsführung
  • Sofort einsatzbereite, aktuelle Fachexpertise
  • Keine zusätzliche Vollzeitstelle, keine Fortbildungskosten
  • Planbare, transparente monatliche Kosten
  • Vertretung bei Krankheit/Urlaub automatisch abgedeckt

Interner Datenschutzbeauftragter

  • Kennt interne Abläufe im Detail, ist täglich vor Ort
  • Benötigt Freistellung, Fortbildung & Kündigungsschutz beachten
  • Interessenkonflikt möglich (z. B. bei IT-Leitung oder Geschäftsführung)
  • Ausfallrisiko bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung
  • Aufbau der Fachkompetenz kostet Zeit und Geld

Das übernehmen wir für Sie

Ein fester Ansprechpartner, keine Vollzeitstelle in Ihrem Unternehmen.

  • Offizielle Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) inkl. Meldung
  • DSGVO-Bestandsaufnahme Ihrer Prozesse, Systeme & Datenflüsse
  • Erstellung und laufende Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses (VVT)
  • Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit Dienstleistern
  • Erstellung von Löschkonzepten und technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Schulungen für Ihr Team zu Datenschutz im Arbeitsalltag
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Kunden und Betroffene
  • Unterstützung bei Datenpannen und deren fristgerechter Meldung
  • Laufende Betreuung inkl. Updates bei Gesetzesänderungen

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären unverbindlich Ihren Bedarf – und ob eine Bestellung für Sie gesetzlich nötig oder sinnvoll ist.

02

Bestandsaufnahme

Wir analysieren Ihre aktuellen Datenschutz- und KI-Prozesse und zeigen konkreten Handlungsbedarf auf.

03

Bestellung & Umsetzung

Offizielle Bestellung als externer Datenschutz- bzw. KI-Beauftragter, inklusive notwendiger Dokumentation.

04

Laufende Betreuung

Regelmäßige Updates, Schulungen und ein fester Ansprechpartner bei Fragen oder im Ernstfall.

Fragen zum Externer Datenschutzbeauftragter

Ist ein Datenschutzbeauftragter für mein Unternehmen Pflicht?

In vielen Fällen ja – etwa ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung befasst sind, oder bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). Ob das auf Sie zutrifft, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Das richtet sich nach Größe, Branche und Komplexität Ihrer Datenverarbeitung. Im kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles, transparentes Angebot mit planbaren monatlichen Kosten – meist deutlich günstiger als eine interne Vollzeitstelle.

Kann der Geschäftsführer selbst Datenschutzbeauftragter sein?

Nein – bei der Geschäftsführung sowie leitenden Positionen mit Entscheidungsbefugnis über die Datenverarbeitung (z. B. IT-Leitung, Personalleitung) besteht ein Interessenkonflikt, der eine Bestellung unzulässig macht. Ein externer Datenschutzbeauftragter umgeht dieses Problem von vornherein.

Warum ein externer statt ein interner Beauftragter?

Kein Interessenkonflikt, sofort einsatzbereite Expertise und keine zusätzliche Vollzeitstelle in Ihrem Unternehmen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist das oft die wirtschaftlichere Lösung.

Was passiert bei einer Datenpanne?

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung des Vorfalls, der fristgerechten Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden (falls erforderlich) sowie bei der Benachrichtigung Betroffener und der Dokumentation.

Wie läuft die Übergabe von einem bisherigen Datenschutzbeauftragten?

Wir sichten die vorhandene Dokumentation (Verarbeitungsverzeichnis, AVV, Richtlinien) und übernehmen nahtlos, ohne dass für Sie eine Lücke in der Bestellung entsteht.

Wie schnell kann es losgehen?

Nach dem Erstgespräch und der Bestandsaufnahme kann die Bestellung meist innerhalb weniger Wochen erfolgen.

Bereit für Compliance ohne Kopfschmerzen?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und welche Bestellung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist – unverbindlich und auf den Punkt.